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Gericht bestätigt: TU München darf KI-geschriebenen Essay als Ablehnungsgrund anführen

Die Technische Universität München (TUM) hat sich im Rechtsstreit durchgesetzt und darf eine Bewerbung aufgrund eines KI-generierten Essays ablehnen. Ein Student hatte gegen die Entscheidung der TUM geklagt, nachdem seine Masterbewerbung aufgrund des Verdachts, sein Essay sei mit Hilfe eines Chatbots erstellt worden, abgelehnt wurde. Die Universität begründete ihre Skepsis mit der außergewöhnlichen Qualität des Textes, der sich stark von einem früheren, qualitativ schlechteren Essay des Bewerbers unterschied. Indizien für KI-Nutzung fanden sich in der perfekten Textgestaltung und der schnellen Verbesserung der Schreibfähigkeiten innerhalb eines Jahres. Die TUM untermauerte ihren Verdacht durch eigene Tests mit ChatGPT, die signifikante Übereinstimmungen aufwiesen. Trotz der Argumentation des Studenten, sein Text sei lediglich sorgfältig bearbeitet und mit Literaturquellen belegt, folgte das Verwaltungsgericht München der Einschätzung der Universität und hob die Sachkunde der Prüfer hervor. Die Entscheidung unterstreicht die Herausforderungen und Grenzen des Einsatzes von KI in akademischen Arbeiten.

Quelle: Golem

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